Beglaubigte Übersetzungen
Beglaubigungen amtlicher Dokumente
Die Übersetzung von Dokumenten, wie Zeugnisse, Verträge, Geburts- und Heiratsurkunden oder Strafbefehle, die für eine Behörde, für ein Gericht, für eine öffentliche Einrichtung oder für die Polizei bestimmt sind, erfordern einer amtlichen Beglaubigung. Der Einsatz eines vereidigten Übersetzers ist hierfür unabdingbar.
BEGLAUBIGUNGEN
Wir führen beglaubigte Übersetzungen ausschließlich mit vereidigten Übersetzern durch. Diese haben eine Zulassung zur rechtsgültigen Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten. Der Übersetzung ist eine unterschriebene Erklärung beigefügt, dass der Übersetzer einerseits über die relevanten Fachkenntnisse der Ausgangs-und Zielsprache verfügt und andererseits dass die beglaubigte Übersetzung eine exakte Übersetzung des Quelldokumentes darstellt. Die Kennzeichnung dessen erfolgt mit einem Stempel.
Die Übersetzungen von Urkunden, Urteilen (Klageschriften, Strafprozessbescheide, Gerichtsurteile, Scheidungsurteile) sowie Zeugnissen jeglicher Art (Schulzeugnisse, Arbeitszeugnisse, Führungszeugnisse etc.) bedingen einer amtlichen Beglaubigung.
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Atlantica Übersetzungen
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