top of page

Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigungen amtlicher Dokumente

Die Übersetzung von Dokumenten, wie Zeugnisse, Verträge, Geburts- und Heiratsurkunden oder Strafbefehle, die für eine Behörde, für ein Gericht, für eine öffentliche Einrichtung oder für die Polizei bestimmt sind, erfordern einer amtlichen Beglaubigung. Der Einsatz eines vereidigten Übersetzers ist hierfür unabdingbar.

BEGLAUBIGUNGEN

Wir führen beglaubigte Übersetzungen ausschließlich mit vereidigten Übersetzern durch. Diese haben eine Zulassung zur rechtsgültigen Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten. Der Übersetzung ist eine unterschriebene Erklärung beigefügt, dass der Übersetzer einerseits über die relevanten Fachkenntnisse der Ausgangs-und Zielsprache verfügt und andererseits dass die beglaubigte Übersetzung eine exakte Übersetzung des Quelldokumentes darstellt. Die Kennzeichnung dessen erfolgt mit einem Stempel.

 

Die Übersetzungen von Urkunden, Urteilen (Klageschriften, Strafprozessbescheide, Gerichtsurteile, Scheidungsurteile) sowie Zeugnissen jeglicher Art (Schulzeugnisse, Arbeitszeugnisse, Führungszeugnisse etc.) bedingen einer amtlichen Beglaubigung.

WELCHE DOKUMENTE ÜBERSETZEN UND BEGLAUBIGEN WIR?

Zeugisse
Verträge
Geburtsurkunden
Heiratsurkunden
Scheidungsurkunden
Sterbeurkunden
Vollmachten
Strafbefehle
offizielle Briefe (Gericht, Verwaltung)
juristische Dokumente
Kontakt

Atlantica Übersetzungen

Joseph-Haydn-Straße 29

18069 Rostock

Telefon: 0381 86 51 30

Fax: 0381 86 51 322

E-Mail: atlantica@vilacastro.com

Wir freuen uns über Ihre Nachricht.

Vielen Dank für Ihre Nachricht!

anfrage beglaubigte ubersetzung
bottom of page